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 Unsere Bedenken - unsere Ziele (3)

Chancengleichheit verwirklichen

Aufgrund einer Änderung der Wahlordnung entfiel die frühere sechswöchige Frist gem. §6 Abs.2 der Wahlordnung (Stand 2011) zur Bewerbung um eine Kandidatur auf der Liste des Wahlausschusses (Liste 1). Trotzdem wurde dies 2021 wieder angeboten. Wie das in diesem Jahr abläuft, ist noch nicht bekannt. Das ist zwar in einem demokratischen Wettbewerb legitim, aber ein weiterer Fall von Diskriminierung aller anderen Wahlvorschläge. Darüber hinaus wurde uns bisher jegliche Kandidatenwerbung in den Filialen, im Sparda-Aktuell und auf der Homepage der Bank ausdrücklich verwehrt.
Im Zusammenhang mit unserer Klage gegen die Anforderung von 150 Unterstützungsunterunterschriften je Wahlbezirk (siehe nächste Seite), hat das Oberlandesgericht (OLG) München aber drei Feststellungen gemacht, die die Kommunikation der Mitglieder untereinander erleichtern sollen:

1. Jedes Mitglied, das eine "weitere Wahlliste" aufstellen will, hat Anspruch auf Aushändigung der Mitgliederliste.
Da die Mitgliederliste weder E-Mail-Adressen noch Telefon-Nummern enthält und ein Postversand schon aus Kostengründen ausscheidet, bleibt nur die persönliche Ansprache. Sollten Sie also unser Werbeblatt in Ihrem Briefkasten finden oder einer unserer Wahlbewerber bei Ihnen klingeln, ist das durch sein berechtigtes Interesse an der Erstellung eines "weiteren Wahlvorschlags" gem. Satzung und OLG-Urteil legitimiert.

2. In den Geschäftsstellen ist ein Aushang zur Anwerbung von Kandidaten bzw. Unterstützern zuzulassen.
Da die Filialen durch den hohen Anteil an Online-Konten nicht mehr so stark frequentiert werden, haben wir auch einen "Aushang" auf der Homepage der Bank gefordert. Inwieweit das umgesetzt wird, ist noch nicht geklärt.

3. Andere Mitglieder können zum Zweck der Kandidatensuche und Sammlung von Unterstützungs-Unterschriften auch in den Geschäftsstellen angesprochen werden.
Wir müssen also nicht mehr wie bisher vor der Tür stehen, sondern können Sie in der
Geschäftsstelle ansprechen, wobei wir mit dem Vorstand Verhaltensregeln vereinbart haben. 

Auch wenn sich die Diskussionskultur auf den Vertreterversammlungen seit unserer ersten Teilnahme in 2007 spürbar verbessert hat, so bleiben doch Zweifel an einem Gesinnungswandel, wenn unsere weiteren Vorschläge abgelehnt werden, die Wahlordnung im Sinne von mehr Chancengleichheit und Transparenz zu reformieren. Stattdessen verschanzt man sich hinter BGH-Urteilen und einer Musterwahlordnung, deren Zustandekommen für uns nicht nachvollziehbar ist, und hat die hohen Hürden für eine Wahlbeteiligung weiterer Wahllisten zementiert und zum Teil weiter verschärft.

Unser Ziel: Alle Wahllisten gleich behandeln

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