die-freie-liste.org
<< Start



Aktuelles

04.09.2026 Vertreterwahl 2026 Zurück >

Die Freie Liste hat termingerecht am 3. September 2026 Wahlvorschläge für die Wahlbezirke 2, 3, 4, 6, 7 und 10 eingereicht. Über die Anerkennung soll der Wahlausschuss Mitte September entscheiden. Wir werden Sie hier auf dem laufenden halten.  



Die unserer Liste im Urteil des OLG München vom 21.5.2025 zugestandenen Kontaktmöglichkeiten mit Sparda-Mitgliedern zum Zweck der Werbung für unseren Wahlvorschlag wurden vom Vorstand bisher nur unzureichend umgesetzt.
So erfolgte der Werbe-Aushang nicht in den SB-Centern, und in den persönlich besetzten Filialen nur im sog. "Service-Bereich", der nur begrenzt geöffnet ist und de facto nur von wenigen Kunden aufgesucht wird, die einen Beratungstermin haben. Die Kunden mit Online-Konto, immerhin über 60%, erfahren dagegen gar nichts. 
Wir haben daher beim Amtsgericht München einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, auch Informationen im Online-Banking einzustellen. Dieser wurde im Urteil vom 10. Juni  abgelehnt., weil sich das Gericht "insbesondere  im Rahmen eines Eilverfahrens" als nicht berufen ansah, eine so grundsätzliche Entscheidung zu treffen. Es erkannte aber an,
dass man sich "sicher darüber Gedanken machen müsse, wann und wie man die Problematik angehen möchte".
Gegen diesen Beschluss legten wir deshalb Beschwerde ein, zumal sich inzwischen neue Erkenntnisse ergaben. Gemäß einer Grundsatzentscheidung des BGH vom 10.12.25 (Az. II ZR 132/24) haben Vereine nun das Recht auf die Herausgabe der E-Mail-Adressen von Mitgliedern, die in der uns ausgehändigten MItgliederliste der Sparda nicht enthalten sind, obwohl das lt. § 30 (2) GenG möglich wäre. Dies wäre eine weitere Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu vertretbaren Kosten. Zu klären ist nur noch, ob dieses BGH-Urteil auch auf Genossenschaften anwendbar ist, was spezialisierte Anwaltskanzleien bejahen. Trotzdem wurde auch diese Beschwerde  leider zurückgewiesen.
Die Folge: In vier der zehn Wahlbezirke konnten wir diesmal keinen Wahlvorschlag einreichen, weil der Aufwand, genügend Mitglieder bezüglich einer Kandidatur anzusprechen, von einer kleinen Schar engagierter Mitglieder nicht zu bewältigen ist. Zumal die Bank die bevorstehende Wahl geschickt totschweigt, so dass niemand auf die Idee kommt, sich damit zu befassen. Früher war das durch die Ankündigung im "Sparda aktuell" deutlich besser. Der Grund ist klar: Man will die Macht der eigenen Liste 1 nicht gefährden.