Im
Zusammenhang mit der am 15. Dezember stattfindenden Vertreterwahl der
Sparda-Bank München eG hat der Vorstand beim
Landgericht München II eine einstweilige Verfügung erwirkt, die den Kandidaten
der Freien Liste mit Bezug auf drei konkrete Aussagen die Verteilung ihres Faltblattes und die Verbreitung der
entsprechenden Inhalte im Internet untersagt. Begründet wird dies damit, dass
diese "unwahre Behauptungen" enthielten, "die das Ansehen der
Antragstellerin und deren Organen und Mitarbeitern in nicht hinnehmbarer Weise
beschädigen." |
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Wir
haben diese Anschuldigungen bereits mit Nachdruck zurückgewiesen
und rechtliche Schritte gegen diese Behinderung der freien
Meinungsäußerung und unserer Rechte als Kandidaten bei einer
demokratischen Wahl ergriffen.
Da wir den Sachverhalt aus naheliegenden Gründen an dieser Stelle
nicht aufklären können, empfehlen wir interessierten
Mitgliedern, sich die Verhandlung vor dem Landgericht München II,
Denisstr.3, Saal 514, am 28. Februar 2012 um 9:05 anzuhören und
sich selbst ein Bild zu machen. |